Ablauf
Was sind die ersten Schritte einer Psychotherapie?
Nachdem Sie uns kontaktiert haben, werden wir zeitnah ein vertrauliches Erstgespräch mit Ihnen vereinbaren, in dem Sie uns Ihr Anliegen schildern und wir Ihnen unsere Vorgehensweise erläutern können. Anschließend werden wir bis zu vier Probesitzungen durchführen, in denen Diagnostik und Therapieplanung stattfinden. Während dieser Sitzungen haben Sie auch die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie bei uns wohl fühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Am Ende dieser Sitzungen treffen wir gemeinsam die Entscheidung über eine weitere Psychotherapie.
Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal pro Woche statt. Einzelne Sitzungen können auch gemeinsam mit wichtigen Bezugspersonen, wie dem/der Partner:in, stattfinden.
Die Häufigkeit und Dauer der Behandlung hängen von Ihren Anliegen und Beschwerden ab. In der Regel können durch verhaltenstherapeutische Strategien in relativ kurzer Zeit hilfreiche Veränderungen in Gang gesetzt werden.
Kosten
Informationen zur Kostenübernahme
Private Krankenversicherung
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfe die Kosten für psychotherapeutische Leistungen vollständig. Es wird empfohlen, die Rahmenbedingungen für die Kostenerstattung mit Ihrer privaten Krankenversicherung und Beihilfestelle vor Beginn einer Psychotherapie abzuklären. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Der Gebührenfaktor variiert dabei abhängig von der Komplexität und dem Zeitaufwand der erbrachten Leistung.
Bundespolizist:innen haben die Möglichkeit, sich direkt an psychotherapeutische Privatpraxen zu wenden. Dies wurde durch eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesinnenministerium ermöglicht. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website der Bundespsychotherapeutenkammer.
Gesetzliche Krankenkassen
In einer Privatpraxis ist es nicht möglich, die Behandlung über die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abzurechnen.
In begründeten Ausnahmefällen kann eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen jedoch möglich sein. Dies ist bspw. der Fall, wenn Sie nachweisen können, dass bei Ihnen Psychotherapie notwendig ist und Sie innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem/einer kassenzugelassenen Psychotherapeut:in finden.
Falls Sie Fragen bezüglich der Kostenübernahme haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Selbstzahler/in
Selbstverständlich können Sie die psychotherapeutische Behandlung jederzeit als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Bei Fragen und für nähere Infos kontaktieren Sie uns gerne.